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BGH: Zivilrechtliche Zwangsmedikation unzulässig

Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hat der BGH mit Beschluss vom 20. Juni 2012 die zivilrechtliche Zwangsmedikation für unzulässig erklärt: Gegenwärtig fehle es an einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung. Aufgrund dieser Entscheidung ist mit schwerwiegenden Konsequenzen bei der medizinischen Versorgung psychisch kranker Menschen zu rechnen.

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